Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse. |
Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen
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"Der 'Pet-Man' hilft gegen die Bürokratie
/ Berliner können sich künftig per Internet an den Petitionsausschuß
des Abgeordnetenhauses wenden
... Durch das Angebot führt ein kleiner virtueller Helfer
namens 'Pet-Man', der den Bürger aus den Verstrickungen von Bürokratie
und Gesetzgebung befreien soll. 'Die Besucher erfahren, in welchen Fällen
der Ausschuß tätig werden kann und wie man seine Bitte
an den Ausschuß heranträgt', erklärte der Präsident
des Abgeordnetenhauses, Herwig Haase. ... Nun könne eine Eingabe
auch per E-Mail (petmail@parlament-berlin.de) an den Petitionsausschuß
herangetragen werden. Allerdings muß dann später noch eine rechtsverbindliche
Unterschrift geleistet werden, denn allein die E-Mail reicht nicht aus
und für Unterschriften mit einer digitalen Signatur fehlten noch die
rechtlichen Voraussetzungen." Tsp 7.1.99 S. 10
"E-mail-Adresse eröffnet den schnellsten
Weg zum Petitionsausschuß
... Über die Adresse 'petmail@parlament-berlin.de' kann Kontakt
zum Sekretariat des Gremiums geknüpft werden. ... Offizielle Eingaben
sind auch auf diesem Weg möglich. Allerdings ist weiterhin eine persönliche
Unterschrift erforderlich. Diese kann aber notfalls per Post nachgereicht
werden. ... Die Antwort erfolge aus Datenschutzgründen wie bisher
telefonisch oder schriftlich. ... Im Internet-Zeitalter angekommen sind
außer dem Parlament auch sämtliche Senatsverwaltungen. Am bequemsten
ist die Landesregierung über den neuen zentralen Internet-Service
'berlin.de' (http://www.berlin.de) zu erreichen. Berlin.de ermöglicht
auch den Zugang zu den 23 Bezirken, zum Datenschutzbeauftragten und zu
den Gerichten." MoPo 7.1.99 S. 7
"Eingaben via Internet möglich" ND 7.1.99 S. 17
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"Volkszählung 2001 ist ungenügend vorbereitet
/Leiter des Berliner Statistikamtes kritisiert Rückstand
gegenüber anderen EU-Ländern
Der Leiter des Statistischen Landesamtes Berlin, Günther Appel,
hat bezweifelt, daß Deutschland seinen Verpflichtungen aus dem EU-Beschluß,
bis 2001 eine Volkszählung durchzuführen, in angemessener Form
nachkommen kann. ... Ebenso würde das Vorhaben der Bundesregierung,
die Daten für die Volkszählung nur noch aus den Melderegistern
zu erheben, qualitativ wesentlich schlechtere Ergebnisse bringen als eine
Umfrage mit Fragebogen." taz 7.1.99 S. 24
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"Notstand hinter Gittern ... Elektronische Fußfessel
Als probates Mittel, die Situation in den Justizvollzugsanstalten
zu entschärfen, wird immmer wieder auch die elektronische Fußfessel
genannt. ... Folgende Varianten wurden diskutiert:
- die elektronische Fußfessel als Form der Vollzugslockerung.
Diese Variante favorisiert Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin
(SPD) in ihrem jüngsten Vorstoß;
- die elektronische Fußfessel als eigenständige Sanktion
(das wäre eine weitere Variante neben Freiheits- oder Geldstrafe);
- die elektronische Fessel als als eigene Form der Freiheitsstrafe (neben
offenem und geschlossenem Vollzug); ... ." Welt 7.1.99 S. 35
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"Im Kampf um die Aufmerksamkeit der Netizens /
Wer sich im Internet vertippt, landet auf den Seiten der Konkurrenz
/ Bisher keine rechtlichen Schritte geplant
... Vertippt man sich, landet man auf einem fremden Angebot. Im
Wettbewerb um Aufmerksamkeit in der Daten- und Kommunikationsflut
des Netzes scheint das eine erfolgversprechende Strategie zu sein. Je mehr
Surfer man auf die eigene Seite zieht, desto teurer kann man die obligatorischen
Werbebanner verkaufen. Der zur Zeit delikateste Fall dieser Art kommt aus
den USA. Wer die Homepage der amerikanischen Regierung fälschlich
über www.whitehouse.com und nicht unter www.whitehouse.gov aufruft,
sieht sich nackten Tatsachen gegenüber. Ein Pornoanbieter hat sich
die prominente Adresse im Netz gesichert. ... Andere Unternehmer im elektronischen
Markt setzten auf Tippfehler bei bekannten Markennamen und kauften Varianten
von Microsoft, Philips oder der Suchmaschine Yahoo. ... Dabei stehen
die Chancen, vor Gericht einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen, nicht
schlecht, meint Sebastian Biere, Online-Rechts-Experte an der privaten
Internet-Akademie in Berlin. 'Die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens
sind insbesondere bei bekannten Namen nicht gering. Dabei ist es egal,
ob man einen Markennamen mit oder ohne Rechtschreibfehler verwendet." Tsp
6.1.98 S. 30
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"Erste Chipkarte für digitale Signatur von
der Telekom
Die Deutsche Telekom gibt als erster Anbieter in der Bundesrepublik
elektronische Chipkarten aus, die den Richtlinien des Signaturgesetzes
entsprechen. Die digitale Signatur kann ab sofort bundesweit bei den rund
500 T-Punkt-Shops in Auftrag gegeben werden, wie das Unternehmen am Dienstag
in Bonn mitteilte. Mit ihr können Kunden elektronische Daten und Verträge
rechtsverbindlich am Computer unterschreiben. Die digitale Signatur ist
das elektronische Ebenbild der persönlichen Unterschrift. Sie schafft
die Voraussetzung für einen sicheren Austausch von Daten in der Computerkommunikation
und über das Internet." Tsp 6.1.98 S. 30
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